Baugrundstück in guter Wohnlage von Borgsdorf
Baugrundstück in guter Wohnlage von Borgsdorf
Eckdaten
- Art Baugrund für Ein- / Zweifamilienhäuser
- Lage 16556 Hohen Neuendorf
- Kaufpreis 299.000,00 €
- Grundstücksfront ca. 13 m
- Grundstück ca. 640 m²
- Bezugstermin sofort
- Bebaubar nach Nachbarbebauung
- Fahrzeit Hauptbahnhof 6 min
- Fahrzeit nächste Autobahnauffahrt 9 min
- Fahrzeit nächster Flughafen 64 min
- Immobilien-ID 7389
- Provision 7,14% inkl. MwSt.
Immobilie
Schön gelegenes Grundstück mit ca. 640qm.
Das Grundstück befindet sich in einem guten Zustand mit großem Rasenanteil und geringem Baumbestand. Eine massive Doppelgarage muss zwecks Bebauung entfernt werden. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.
Die Bebauung richtet sich nach §34 d.h. eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit bis zu II Vollgeschossen ist möglich.
Die Maaße sind wie folgt:
Breite ca. 12,80m
Länge ca. 50,00m
Aufgrund der einzuhaltenden Abstandsflächen darf das zu errichtende Haus die maximale Breite von 7,30m nicht überschreiten.
Lage
Das Grundstück befindet sich in Hohen Neuendorf gelegen im Ortsteil Borgsdorf. Wenige Gehminuten vom Bahnhof Borgsdorf entfernt befindet sich das Grundstück in einer ruhigen Anliegerstraße, welche ausschließlich von Einfamilienhäusern geprägt ist. Ein direkter Zugang zum anliegenden Wald ist vom Grundstück gegeben. Somit kann der Bewohner die Fahrradtour in die Natur oder die morgendliche Joggerrunde direkt am Grundstück beginnen. Auch der Hubertussee ist in 2 Fahrradminuten erreicht und bietet eine kühle Erfrischung an heißen Sommertagen. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen , Kitas sowie Einrichtungen zur medizinischen Versorgung befinden sich in der nahen Umgebung und sind gut erreichbar.
Sonstiges
Der Käufer hat an uns eine Provision in Höhe von 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Provision ist nach Abschluss des beurkundeten Kaufvertrages fällig.
Rechtliches
Der Käufer hat an uns eine Provision in Höhe von 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Provision ist nach Abschluss des beurkundeten Kaufvertrages fällig.
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